Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude in Baden-Württemberg einreicht, der muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Das gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Und seit dem 1. Mai jetzt auch für Wohnhäuser. Ab dem 1. Januar 2023 sind solche Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.