Auch Frauen dürfen am Fischertag in Memmingen den Stadtbach ausfischen. Das hat das Amtsgericht in Memmingen vergangenes Jahr entschieden. Dagegen hat der Fischertagsverein Berufung eingelegt.
Jetzt steht der Termin für die Verhandlung fest: der 23. Juni, 9 Uhr, im Sitzungssaal 132.
Wie das Landgericht Memmingen mitteilt, hatte das Amtsgericht der Klägerin Christiane R., Mitglied des Fischertagsvereins, „das Recht zugebilligt, beim jährlich stattfindenden Fischertag am Ausfischen des Stadtbachs teilzunehmen.“ Laut Vereinssatzung durften das nämlich bisher nur und ausschließlich männliche Vereinsmitglieder.
Der Fischertagsverein Memmingen war gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Der Verhandlung wird Landgerichtspräsident Konrad Beß vorsitzen. Dabei soll die Sachlage nochmal ausführlich besprochen werden.
Das Urteil wird allerdings nicht am 23. Juni erwartet, sondern zwei bis drei Wochen später zu einem eigenen Termin, also erst im Juli.