Betrugsurteil gegen Seeger Bürgermeister ist rechtskräftig

BGH entscheidet

Der Rathauschef aus dem Allgäu wurde 2024 unter anderem wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Das Urteil wegen Pflegebetrugs gegen den Bürgermeister der Allgäuer Gemeinde Seeg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Revision des ehemaligen Lokalpolitikers ab. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.

Im Januar 2024 war Markus Berktold, Rathauschef der Gemeinde im Ostallgäu, vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter anderem wegen Betrugs in 15 Fällen und Untreue in 37 Fällen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Der 50-Jährige rechnete als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung von August 2020 bis Mai 2022 gemeinsam mit einem mitangeklagten Leiter des Pflegedienstes zu Unrecht bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm ab. Rückforderungen der Pflegekasse vereitelte er durch Vorlage gefälschter Belege. Der Leiter des Pflegedienstes wurde zu drei Jahren und elf Monaten Haftstrafe verurteilt.

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