Bewohnerparkausweise: Ab November beträgt die Jahresgebühr wieder 200 Euro

Nach großer Kritik

Vom 1. November an kostet ein Bewohnerparkausweis in Ulm, der Anwohner berechtigt, in der Innenstadt in der Nähe ihrer Wohnung zu parken, wieder eine Jahresgebühr von 200 Euro. Das teilt die Stadt Ulm mit.

Damit endet eine Übergangszeit, in der die Stadt die im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossene höhere Gebühr nicht umgesetzt hatte. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine falsche Rechtsgrundlage der kommunalen Bewohnerparkgebührensatzung in Freiburg moniert hatte.

Alle, die ab dem 1. November erstmals einen Bewohnerparkausweis bestellen, zahlen 200 Euro für das Jahr, genauso „Verlängerer“, deren bisherige Parkausweise ab einschließlich 1. November ihre Gültigkeit verlieren.

Wessen Parkausweis bis einschließlich 31. Oktober 2023 abläuft, hat Glück: Diese Ausweise gelten noch automatisch weiter bis zum 31. Dezember 2023. Die Ausweisinhaber brauchen nichts zu veranlassen. Allerdings sollten sie nicht verpassen, den neuen Parkausweis für 2024 rechtzeitig, also spätestens im Dezember, zu beantragen, wie die Stadt Ulm schreibt.

Bewohnerparkausweise, deren Gültigkeit ab einschließlich 1.November endet, können bereits jetzt über das Serviceportal-Service-BW online beantragt werden und werden per Post zugeschickt. Wichtig: Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich. Wer lieber persönlich vor Ort erscheint, sollte den bereits ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Servicestelle Verkehr (Münchner Straße 2, 89073 Ulm), die für die Ausstellung zuständig ist, mitbringen. Das ist geht ab dem 2. November.

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