Biber dürfen künftig auch getötet werden

Wo Biber Probleme bereiten, sollen sie in Baden-Württemberg künftig auch getötet werden dürfen.

Mit einem auf zwei Jahre angelegten Modellprojekt folgt die Landesregierung damit dem Weg Bayerns, wo das jetzt schon so gehandhabt wird, wie Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) zum Beginn des Projekts am Freitag in Schemmerhofen (Kreis Biberach) erklärte.

Ministerin Walker betonte, dass das Töten der Tiere immer nur die Ausnahme sein könne und zuvor viele andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Landwirtschaftsminister Hauk wies dagegen auch auf die inzwischen große Zahl an Bibern im Land hin. Sollte die Zahl der Tiere weiter stark steigen, müsse man auch darüber nachdenken, den Biber wie andere Tiere zu jagen. Noch sehe er dafür aber keinen Anlass, sagte Hauk.

Die FDP würde sich von der Landesregierung vor allem mehr Hilfe für Betroffene von Schäden durch Biber wünschen. Sie forderte im Landtag einen Biberfonds, mit dem etwa Land- und Forstwirte entschädigt werden könnten. Einen entsprechenden Antrag lehnten Grüne und CDU am Donnerstag jedoch ab.

Heikler Fall in Schemmerhofen

In der Gemeinde Schemmerhofen im Kreis Biberach haben die Nagetiere Röhren in einen Bahndamm gegraben und so möglicherweise für ein Absenken der Gleise gesorgt. In solchen Fällen, wenn Schäden entstehen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, sollen künftig auch Jäger einbezogen werden, um Biber gezielt zu töten. Bislang war das nicht erlaubt.

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Bis zu 7.500 Biber leben laut einer Schätzung mittlerweile in Baden-Württemberg. Etwa 4400 der Tiere sind im Südosten des Landes heimisch. Dort sorgen Biber nach Angaben des Ministeriums auch für Artenvielfalt und eine gute Wasserqualität. Die Tiere gelten artenschutzrechtlich als streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen getötet werden. Wo sie für große Schäden sorgen oder die öffentliche Sicherheit gefährden und nicht vergrämt oder umgesiedelt werden können, soll dies nun der Fall sein können.

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