Im Januar hat der Landtag in Baden-Württemberg eine neue Verordnung zum leichteren Abschuss von Problem-Bibern beschlossen.
Da sich die Biber in den letzten Jahren stark vermehrt haben, ist es Fachleuten nun erlaubt, diese zu vergrämen, sollte es keine anderen zumutbaren Alternativen geben. Ganz ohne bürokratischen Aufwand ist es den Fachleuten ebenfalls erlaubt, die Tiere zu töten. Dies gilt jedoch als letzter Schritt und nur im Falle von hohen wirtschaftlichen Schäden oder großen Gefahren.
Gegen diese neue Regelung wehren sich die Naturschützer des BUND und NABU. Mit einer Petition haben sie innerhalb von vier Wochen über 10.000 Unterschriften gesammelt. Aus diesem Grund wird sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Anliegen auseinandersetzen.
Die Naturschützer kritisieren: „Wildtiere vermehrt zu bejagen und Konflikte mit Schrot und Blei zu lösen“. Sie sehen in der neuen Verordnung neben rechtlichen Unsicherheiten vor allem eine Gefahr für das funktionierende Biber-Management.
Nachdem die Biber im 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg ausgerottet wurden, sind sie mittlerweile wieder zahlreich vor Ort.
Die über 12.400 Biber im Bundesland sind jedoch auch für verschiedene Konflikte verantwortlich. Nach Angaben von Landwirten sorgen die Biber für Schäden auf den Feldern. Zusätzlich können Biberdämme Straßen oder Eisenbahndämme überschwemmen. Während außerdem auf die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen hingewiesen wird, betonen die Naturschützer, dass Biber die Wasserqualität sowie den Artenschutz verbessern.
Die Petition kann noch bis zum 20.03. unterschrieben werden.