Durch die Anpassung soll das Aufkommen wieder auf das Niveau vor der Reform steigen. Konkret steigt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von 275 auf 400 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebauter und unbebauter Grundbesitz) von 275 auf 315 Prozent. Damit bewegt sich Biberach innerhalb des vom Land empfohlenen Rahmens von 295 bis 326 Prozent.
Mehreinnahmen für die Stadt – Mehrkosten für die Bürger
Nach Angaben von Margit Leonhardt, Leiterin der städtischen Kämmerei, fehlten allein bei der Grundsteuer B im Haushalt rund 550.000 Euro gegenüber dem Vorjahr – vermutlich sogar noch mehr. Mit den neuen Hebesätzen rechnet die Stadt künftig mit Einnahmen von rund 80.000 Euro bei der Grundsteuer A und etwa fünf Millionen Euro bei der Grundsteuer B.
Für Grundstückseigentümer bedeutet die Anpassung natürlich Mehrkosten. Ein Beispiel aus der Verwaltung: In der Vorarlberger Straße werden bei einer Grundstücksgröße von rund 1.015 Quadratmetern künftig etwa 150 Euro mehr fällig, in der Hugo-Rupf-Straße bei 515 Quadratmetern rund 52 Euro.
Im Gemeinderat herrschte breite Zustimmung – die Entscheidung sei „vertretbar“ und „absehbar“ gewesen.