Biberach: Notfallbetreuung für Kindergärten und Schulen

In der Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar werden in Baden-Württemberg die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Deshalb wird an den regulären Tagen eine Notfallbetreuung eingerichtet. 




Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Betreuungskräfte beziehungsweise Lehrkräfte. Für Schulkinder findet eine Betreuung an den verbleibenden Schultagen, 16. bis 22. Dezember statt. für die Kinder in Kindertageseinrichtungen wird an den regulären Öffnungstagen in dieser Zeit eine Notbetreuung eingerichtet.

Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, haben Anspruch auf Notbetreuung. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben Anspruch auf Notbetreuung.

Anmeldungen erfolgen über den jeweiligen Träger, beziehungsweise Schulen. Kinder aus städtischen Kindergärten müssen an Anmeldeformular senden.

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