Während die erste halbe Stunde kostenlos bleibt, ändert sich die Abrechnung danach: Ab der zweiten halben Stunde werden zehn Cent je angefangene drei Minuten fällig, bislang waren es zehn Cent je vier Minuten. Der Hauptausschuss stimmte der Anpassung am Montag einstimmig zu. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt am 8. Dezember im Gemeinderat.
Ordnungsamtsleiterin Anna Kleine-Beek erklärt, dass die neue Staffelung die kurzen Erledigungen in der Innenstadt weiterhin attraktiv halten, gleichzeitig aber eine stärkere Lenkung hin zu den Tiefgaragen und Parkhäusern erzielt werden soll. Seit 2015 zeigen die Zahlen: Das Vor-Corona-Niveau von über einer Million oberirdischen Parkvorgängen pro Jahr wird nicht mehr erreicht. 2024 wurden in Zone I 313.000 Parkvorgänge gezählt, etwa 22 Prozent der Tickets digital gelöst.
Mit der neuen Taktung kostet eine Stunde Parken in Zone I 1,80 Euro – das sind 30 Cent mehr als bisher. Kleine-Beek bezeichnet die 20-prozentige Erhöhung als „sehr moderat“.
Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich überlegt, dass eine Stunde oberirdisch künftig genauso viel kosten soll wie zwei Stunden unterirdisch. Dieser Plan geht jedoch nicht auf: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Biberach lehnte eine Erhöhung für Tiefgaragen und Parkhäuser ab. Hier bleibt die erste Stunde weiterhin kostenlos, die Parkgebühr steigt nicht.
Die Anpassung betrifft also nur das oberirdische Parken in Zone I, während Parkhäuser und Tiefgaragen unverändert bleiben.