Biberach schränkt Publikumsverkehr ein

Ab heute, Dienstag, 17. März, müssen in Biberach weitere öffentliche Einrichtungen geschlossen bleiben und der Publikumsverkehr wird eingeschränkt.

Betroffen sind jetzt aufgrund der Verordnung der Landesregierung auch die Stadtbücherei und das Museum Biberach. Stadtführungen werden bis auf weiteres auch nicht mehr angeboten. Außerdem folgt die Stadtverwaltung dem Beispiel zahlreicher anderer Großen Kreisstädte und schließt die Pforten für den allgemeinen Publikumsverkehr. „Wir haben versucht, unser Angebot so lange als möglich für unsere Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten“, erklärt Oberbürgermeister Norbert Zeidler. Nun müsse man zum Schutz der Belegschaft und der Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion die Kontaktmöglichkeiten einschränken. Die Stadtverwaltung bleibt aber erreichbar und bietet viele Dienstleistungen an. Alle Infos finden Sie auf der städtischen Homepage.

Viele Einrichtungen schließen, Wochenmarkt findet aber statt

Wegen der Landesverordnung müssen auch nichtstädtische Einrichtungen schließen. Unter anderem Kinos, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen. Auch der Betrieb von Gaststätten ist untersagt worden. Ausnahmen für Speisegaststätten können unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Wochenmarkt findet erstmal weiterhin statt.

Besuche im Hospital nur in Härtefällen

Der Hospital ermöglicht, wie am Wochenende angekündigt, Besuche im Pflegebereich nur noch in Härtefällen. Die Bewohner der betreuten Wohnungen werden gebeten, Besuchskontakte möglichst einzuschränken. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, Bewohner und Mitarbeiter maximal zu schützen, erklärt Hospitalverwalter Ralf Miller. Aus diesem Grund wird ab Dienstag auch der Restaurant- und Tagungsbetrieb im „Ropach“ bis auf weiteres eingestellt.

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