Corona: Nächtliche Ausgangssperren in Biberach und Alb-Donau-Kreis

Neben dem Kreis Biberach gilt jetzt auch für den Alb-Donau-Kreis seit dem Wochenende wieder eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte und Nicht-Genesene.

Grund ist, laut beider Landratsämter, dass jetzt beide Kreise den 500er Inzidenz-Wert am zweiten Tag in Folge überschritten hatten.

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Sobald das Kreisgesundheitsamt festgestellt hat, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Biberach wieder unter 500 liegt, treten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen am auf die Bekanntmachung folgenden Tag außer Kraft.

Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der seit 12. Januar 2022 geltenden Fassung genannten Einschränkungen der Alarmstufe II gelten für alle Bürgerinnen und Bürger fort. Die in der Alarmstufe II geltenden Regelungen sind hier zusammengefasst.

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