Biberacher Funkenfeuer: Brauchtum mit Verantwortung

Am Funkensonntag, der in diesem Jahr auf den 22. Februar fällt, werden in Biberach und der Region traditionell wieder Funkenfeuer entzündet.

Mit dem Feuer soll symbolisch der Winter vertrieben werden. Damit dieses Brauchtum auch künftig erhalten bleibt, sind beim Abbrennen jedoch wichtige Umwelt-, Tier- und Brandschutzregeln zu beachten.

Grundsätzlich dürfen bei Funkenfeuern ausschließlich zulässige Brennstoffe verwendet werden. Erlaubt ist naturbelassenes, unbehandeltes Holz wie Christbäume, Gehölzschnitt, Baumreisig, Reisigstangen aus Durchforstungen sowie trockenes Stroh. Das Verbrennen von Abfällen ist strikt verboten. Materialien wie Altöl, Autoreifen, behandeltes Holz, Möbel, Matratzen, Spanplatten, bedruckte Pappe, Zeitungen, Plastik oder Styropor dürfen nicht verbrannt werden. Dabei entstehen hochgiftige Schadstoffe wie Dioxine oder Benzpyren. Verstöße sind strafrechtlich relevant und werden zur Anzeige gebracht.

Besonderes Augenmerk gilt dem Tierschutz. Vor dem Anzünden des Funkens muss kontrolliert werden, ob sich Tiere – etwa junge Hasen oder andere Wildtiere – im Holzhaufen befinden. Diese sind rechtzeitig zu entfernen. Um Tiere zu schützen, sollten Funkenplätze zudem erst kurz vor dem Funkensonntag mit geeignetem Material bestückt werden, damit eine bessere Kontrolle der Anlieferung möglich ist.

Auch der Standort des Funkens ist entscheidend. Es sind Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zu Wohnbebauung und Baumbeständen sowie 100 Meter zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Bei starkem Wind, insbesondere in Richtung von Wohngebieten oder Wäldern, darf der Funken nicht abgebrannt werden. Nach dem Abbrennen sind die Rückstände wie Asche und verkohlte Holzreste innerhalb von 14 Tagen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wer ein Funkenfeuer veranstalten möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor dem Termin beim städtischen Ordnungsamt anmelden. Die Anzeige dient der Information der örtlichen Feuerwehr aus Vorsorgegründen. Dabei ist unter anderem der genaue Standort des Funkens anzugeben. Das Ordnungsamt ist telefonisch unter 07351/51-574 oder per E-Mail an ordnungsamt@biberach-riss.de erreichbar.

Die Stadt appelliert an alle Veranstalter und Helfer, die geltenden Regeln einzuhalten. Nur so kann das Funkenfeuer als schönes und sicheres Brauchtum für alle Generationen bewahrt werden.

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