Biberacher Wochenmarkt: Regelungen für Hunde und Zweiräder

Auf dem Biberacher Wochenmarkt gibt es klare Regelungen für das Mitführen von Hunden und Zweirädern, um die Sicherheit und den Marktbesuch zu gewährleisten.

In den letzten Wochen gab es vermehrt Beschwerden über Besucher, die auf dem Biberacher Wochenmarkt mit Fahrrädern oder anderen Zweirädern unterwegs waren. Nach der Marktsatzung der Stadt Biberach ist dies jedoch streng verboten, wie die Stadt Biberach mitteilt.

Wer mit dem Fahrrad zum Markt kommt, darf das Gelände nur schiebend betreten. Motorräder, Mopeds, Elektroroller und ähnliche Fahrzeuge sind auf dem Markt ebenfalls untersagt. Diese Regelungen sind aus Sicherheitsgründen notwendig, da die engen Gassen des Marktes und das dichte Gedränge eine Gefahr für die Fußgänger darstellen können.

Die Marktleitung appelliert an die Vernunft der Marktbesucher, diese Vorschriften zu befolgen und Rücksicht auf andere zu nehmen.

Hunde auf dem Markt – nur in Ausnahmefällen

Neben den Regelungen für Zweiräder gibt es auch klare Vorgaben in Bezug auf Hunde. Das Mitführen von Hunden auf das Marktgelände ist nicht gestattet, um mögliche Zwischenfälle oder Verschmutzungen zu vermeiden.

Schilder an den Eingängen zum Markt weisen auf diese Regelung hin. Einzige Ausnahme: Blindenhunde dürfen natürlich mitgeführt werden.

Verstöße und Konsequenzen

Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Ordnungswidrigkeiten rechnen. Die Marktleitung weist darauf hin, dass diese Maßnahmen im Sinne aller Beteiligten getroffen wurden, um den Marktbesuch sicher und angenehm zu gestalten.

Rücksichtnahme und die Einhaltung der Marktsatzung sind daher unerlässlich, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

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