Die Polizei im Bodenseekreis ermittelt gegen eine 51-jährige Frau wegen illegaler Prostitution und des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die Frau soll in den vergangenen Wochen sexuelle Dienstleistungen in Überlingen und Owingen angeboten haben, obwohl Prostitution in diesen Städten gesetzlich verboten ist und ihr nach dem Asylgesetz jede Erwerbstätigkeit untersagt war.
Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass die Frau HIV-positiv ist und ihren Kundinnen und Kunden ungeschützten Verkehr angeboten haben könnte. Ein vierstelliger Bargeldbetrag wurde bei ihr sichergestellt.
In Baden-Württemberg ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 35.000 Einwohnern generell untersagt. In Städten bis 50.000 Einwohnern kann die Gemeinde auf Antrag des Regierungspräsidiums bestimmte Bereiche für die Prostitution sperren.
Die Ermittlungen der Polizei dauern derzeit noch an.