Das Gericht sah Rache und Wut als klare Motive. Der Mann hatte seinen Schlafplatz dort verloren. Er legte an mindestens vier Stellen gezielt Feuer. Dafür nutzte er Zeitungspapier und mitgebrachte Prospekte. Der Schaden geht in die Millionen.
Die Flammen verursachten eine enorme Zerstörung. Ein Sachschaden von rund 11 Millionen Euro entstand. Das Gebäude wurde mit 6,1 Millionen Euro bewertet. Das Inventar hatte einen Zeitwert von 4,5 Millionen Euro. Vor allem der Verlust des Fundus wiegt schwer. Fast der gesamte Bestand von 27.000 Kostümen verbrannte. Darunter waren Schätze aus den letzten 60 Jahren. Historische Original-Uniformen aus dem Zweiten Weltkrieg sind für immer verloren. Auch Hunderte Möbelstücke fielen dem Feuer zum Opfer. Das Theater steht vor großen Herausforderungen. Zwei zusätzliche Schneider wurden bereits eingestellt. Sie fertigen neue Kostüme.
Die Anklage wurde im Prozess vollumfänglich bestätigt. Das sah die Staatsanwaltschaft Ulm als erwiesen an. Der Erste Staatsanwalt Rainer Rackl nannte das Motiv klar. „Der Angeklagte hatte seinen Schlafplatz verloren. Dafür wollte er sich rächen“, sagte Rackl im Plädoyer. Für eine geminderte Schuldfähigkeit sah er keine Anzeichen. Der Angeklagte habe keinen Hang zu übermäßigem Alkoholgenuss. In der Untersuchungshaft zeigte er keine Entzugserscheinungen. Sein Konsum von Alkohol und Cannabis war nicht neu. Die Tat war demnach eine bewusste Entscheidung.
Der Verteidiger des Angeklagten zeichnete ein anderes Bild. Rechtsanwalt Alfred Nübling stellte die Schuldfrage in den Raum. Zwar sei die Brandstiftung als solche völlig unstrittig. „Es ist klar, dass eine Brandstiftung stattfand.“ Aber er säte erhebliche Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten. „Gibt es die Sicherheit, dass es der Angeklagte war?“, fragte Nübling das Gericht. Sein Mandant selbst trug nichts zur Aufklärung bei. „Mein Mandant verteidigt sich mit Schweigen“, erklärte der Anwalt. Er wisse selbst nicht, ob sein Mandant der Täter war. Nübling sagte dazu: „Ich weiß es nicht.“ Über das Ausmaß des Schadens zeigte er sich ehrlich erschrocken.
Der Angeklagte selbst ergriff nur einmal kurz das Wort. Seine letzten Worte vor dem Urteil waren sehr knapp. „Ich habe nichts zu sagen. Mein Anwalt hat sich geäußert, besser wie ich.“ Das Urteil nahm er äußerlich völlig regungslos entgegen. Er schaute mit leerem Blick nur starr geradeaus. Der Vorsitzende Richter Michael Lang begründete die Entscheidung ausführlich. Vier gesicherte Brandausbruchsstellen belegen die gezielte Tat. Der Angeklagte habe die Zerstörung billigend in Kauf genommen. Ihm sei der immense Schaden zumindest gleichgültig gewesen. Der Richter sprach von einem „fatalen“ Schaden für das Theater.
Der Richter widerlegte die Annahme einer Affekthandlung. Der Täter habe den Tatentschluss Stunden vorher gefasst. Er kündigte die Brandstiftung sogar anderen Obdachlosen an. „Wer warten kann, kann’s auch lassen“, zitierte Richter Lang. Dies zeige die überlegte Vorgehensweise des Täters. Für eine erhebliche Alkoholisierung gab es keinerlei Anhaltspunkte. Das Gericht wertete auch die diversen Vorstrafen des Mannes. Er stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung. Wut und Rache waren die Hauptmotive für diese verheerende Tat. Der Alkohol habe diese Motive vielleicht noch zusätzlich getriggert. Der Mann gilt als Einzelgänger.