Bürgermeister laufen Sturm gegen Pläne zu Notfallpraxen

Auch Schwaben betroffen

Die Kassenärztliche Vereinigung will mehrere Notfallpraxen im Südwesten schließen. Die Kritik daran reißt nicht ab. Nun machen die betroffenen Kommunen mobil - und gehen den Sozialminister scharf an.

Die Kritik an der geplanten Schließung weiterer Notfallpraxen in Baden-Württemberg nimmt kein Ende. In einem Brief fordern 18 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister den Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) auf, aktiv zu werden.

Bürgermeister kritisieren Untätigkeit des Ministers

In ihrem Schreiben an Lucha werfen die Bürgermeister der Landesregierung vor, die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) bei der Schließung funktionierender Notfallpraxen untätig zu beobachten. Sie kritisieren, dass die zugrunde gelegten Kriterien für die Schließungen nicht nachvollziehbar und alarmierend seien.

Forderung nach Prüfung des Sicherstellungsauftrags

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern das Sozialministerium auf, zu prüfen, ob die KVBW noch ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag erfüllt. Sie befürchten, dass die KVBW eigenmächtig handeln könnte, ohne dass das Land Baden-Württemberg angemessen reagiert.

Pläne zur Verringerung der Notfallpraxen

Kern der Kritik sind die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung, die Anzahl der Notfallpraxen im Südwesten weiter zu reduzieren. Nach dpa-Informationen sollen 17 weitere Standorte betroffen sein, zusätzlich zu den acht bereits geschlossenen Praxen.

Ungerechte Regelung zur Fahrzeit

Die geplanten Regelungen zur Erreichbarkeit der Notfallpraxen sehen vor, dass 95 Prozent der Menschen im Südwesten innerhalb von 30 Minuten eine Praxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von 45 Minuten. Diese Regelung stößt auf scharfe Kritik der Bürgermeister.

Benachteiligung von Menschen ohne Auto

Die Bürgermeister bemängeln, dass diese Fahrzeiten nur mit dem Auto und ohne Verkehrsprobleme erreicht werden können. Dies benachteilige vor allem ältere und ärmere Menschen, die kein Auto haben. Sie fordern, dass die Fahrzeitregelungen auch für den öffentlichen Nahverkehr gelten müssen.

Ministerium sieht begrenzte Möglichkeiten

Eine Sprecherin des Sozialministeriums betonte kürzlich, dass es nur begrenzte Möglichkeiten zur Prüfung gebe, wie der ärztliche Bereitschaftsdienst organisiert werden müsse. Es gäbe keine konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit der Notfallpraxen, im Gegensatz zum Rettungsdienst.

Info

Den Brief haben die Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der folgenden Städte unterzeichnet:

  • Ettlingen
  • Neuenbürg
  • Kirchheim unter Teck
  • Brackenheim
  • Ellwangen
  • Backnang
  • Wolfach
  • Calw
  • Müllheim
  • Münsingen
  • Bad Saulgau
  • Schwetzingen
  • Eberbach
  • Herrenberg
  • Tettnang
  • Achern
  • Albstadt
  • Oberndorf am Neckar

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