Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz beschlossen, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern. Damit soll vor allem der präventive Herdenschutz gestärkt werden.
Besonders in alpinen Regionen, wo durch Hangneigungen oder Gewässer der Herdenschutz schwer umzusetzen ist, ermöglicht das Gesetz den Abschuss von Wölfen. Zäune und Herdenschutzhunde, die zum Schutz der Weidetiere notwendig sind, werden weiterhin finanziell unterstützt.
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist auch bei uns spürbar. Das zeigt der aktuelle Vorfall im Kreis Günzburg. In der Nacht zum 27. November wurden dort zwei Schafe von einem Wolf gerissen, wie eine DNA-Analyse des LfU bestätigte.
Um solche Vorfälle künftig besser zu verhindern, erhalten Länder mit einer hohen Wolfsdichte nun die Möglichkeit, ihren regionalen Wolfsbestand zu regulieren. Eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober ist vorgesehen. Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag berichten, inwiefern sich die Lage verbessert hat.
Die neuen Regelungen schaffen eine rechtliche Grundlage für den Umgang mit der wachsenden Wolfsbestandszahl, die in Deutschland aktuell 209 Wolfsrudel umfasst. Trotz der Änderungen bleibt der Schutz des Wolfs weiterhin streng: Der Handel mit Wolftrophäen sowie deren Ausstellung sind weiterhin durch die EU-Artenschutzverordnung verboten.