Die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Alb-Donau-Kreis sinkt weiter. Nun sind Lockerungen in Sicht.
Nachdem das Gesundheitsamt am vergangenen Samstag, den 15. Mai 2021, bereits die Unterschreitung des für die Corona-Maßnahmen wichtigen Schwellenwertes von 165 rechtswirksam festgestellt hat, wird eventuell bald ein weiterer Öffnungsschritt möglich.
Sollte die Tendenz anhalten und die 7-Tage-Inzidenz weiter unter 150 liegen, könnte der Einzelhandel im Alb-Donau-Kreis ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten.
Laut Infektionsschutzgesetz ist „Click & Meet“ möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt stabil unter 150 liegt. Dafür muss dieser Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Samstage zählen als Werktage. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt, unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Tage allerdings auch nicht.
Maßgeblich für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das RKI für die Land- und Stadtkreise ausweist.
Die Inzidenz des Alb-Donau-Kreises liegt seit Donnerstag, dem 13. Mai 2021, unter 150. Da der Donnerstag als Feiertag nicht mitgerechnet wird, könnte am Mittwoch, den 19. Mai 2021, die offizielle Feststellung einer stabilen Inzidenz von unter 150 durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Danach wäre das Terminshopping am übernächsten Tag – also am Freitag, den 21. Mai 2021 – wieder erlaubt. Kunden und Kundinnen müssen zum vereinbarten Termin allerdings einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Corona-Test oder eine überstandene Corona-Infektion beziehungsweise den vollen Impfschutz nachweisen.