Am zweiten Prozesstag im Mordfall Deggingen vor dem Ulmer Landgericht sagten zentrale Zeugen aus. Im Fokus standen der Ermittlungsführer und eine DNA-Sachverständige. Sie erklärten, wie eine alte Spur den Angeklagten nach Jahrzehnten überführte. Der Fall von 1985 wurde 2021 neu aufgerollt. Der Angeklagte bestreitet die Tat, gibt aber sexuellen Kontakt zu.
Der leitende Ermittler des Cold Case berichtete von der akribischen Arbeit bei der Wiederaufnahme. Sein Team sichtete rund 7 000 Seiten Akten. Dabei fielen drei Kontaktpersonen des Opfers auf, von denen noch keine DNA-Probe vorlag. Man schrieb sie an und bat um eine freiwillige Abgabe. Darunter war auch der heutige Angeklagte. Seine DNA stimmte exakt mit der Spermaspur aus der Leiche überein.
Eine Fallkonferenz beim Landeskriminalamt stufte die Tat als Sexualdelikt ein. Ein nacktes Opfer im Wald sei ein klares Indiz. Zudem war der Angeklagte bereits wegen Vergewaltigung vorbestraft. Die neuen Ermittlungen wurden jedoch immer wieder unterbrochen. Beamte mussten für andere Sonderkommissionen abgezogen werden. Auch die Aktenlage bereitete große Probleme. Viele begleitende Unterlagen sind selbst im Staatsarchiv nicht mehr auffindbar und wohl in den letzten 40 Jahren vernichtet worden.
Die schwierige Spurensuche erschwert die Rekonstruktion des Falles erheblich. Mehrere damalige Zeugen und Ermittler sind bereits verstorben. Eine Diplombiologin des LKA erklärte vor Gericht die Zuverlässigkeit der DNA-Spuren. Asservate, die seit 1985 auf dem Dachboden der Göppingen Polizei gelagert sind, wurden mit neuester Technik analysiert. Das Alter einer DNA-Probe kann zwar zu Lücken führen. Es verändert aber nicht das genetische Profil einer Person. Eine falsche Zuordnung sei dadurch ausgeschlossen.
Das Gericht beleuchtete auch die Lebensumstände des Opfers. Sie galt als entmündigt und wurde in einer psychatrischen Beurteilung als „mannstoll“ bezeichnet. Zeitweise lebte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung und war immer wieder ohne festen Wohnsitz. Ihr Lebensmittelpunkt war wohl der Göppinger Bahnhof. Dort lagerte sie ihr Hab und Gut in einem Schließfach. Sie hatte mehrere Verlobungen und wechselnde Männerbekanntschaften.
Der Verteidiger des Angeklagten stellte einen weiteren Beweisantrag. Er will die Psychiatrieakten eines anderen Mannes einsehen. Dieser Mann hatte ebenfalls sexuellen Kontakt mit dem Opfer. Er ist allerdings inzwischen verstorben. Die Verteidigung glaubt, dass andere Männer eher als Täter in Frage kommen als der Angeklagte, der einen Mord vehement bestreitet. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter fasste die Lage zusammen: „Der Kreis der hypothetisch denkbaren Personen ist sehr groß.“
In der letzten Oktoberwoche finden zwei weitere Verhandlungstage statt.