Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden bei mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen.
Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine