Im Landkreis Neu-Ulm gilt ab Freitag, 23. Oktober die Warnstufe Rot. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 53,7.
Eine Maske sollen die Grundschulkinder im Unterricht noch nicht tragen müssen, Voraussetzung sie werden in einer festen Klasse unterrichtet. Die Warnstufe Rot ist so lange gültig, bis der Landkreis Neu-Ulm das letzte Mal mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums genannt wird.
Ab morgen sollen zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen folgende weiteren Maßnahmen gelten:
- Maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten dürfen sich privat oder im öffentlichen Raum treffen
- Private Feiern sind mit maximal fünf Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt
- Ab 22 Uhr ist Sperrstunde: Es darf kein Alkohol mehr auf öffentlichen Plätzen getrunken werden, ebenso gilt ein Alkohlverkaufsverbot an Tankstellen
Die bestehenden Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind noch gültig. Zu ihnen zählen:
- Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
- Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen, in Fahrstühlen, Kulturstätten und sonstigen öffentlichen Gebäuden
- Maskenpflicht bei Tagungen und Kongressen, sowie im Theater, Konzerthäusern, Kinos und Sportveranstaltungen
- Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand beispielsweise auf den Gängen und Kantinen nicht eingehalten werden kann