Corona: Das sind die Regelungen für Silvester und Neujahr

Die Corona-Lockerungen, die über Weihnachten gegolten haben, sind inzwischen wieder passé. Das nächste Fest steht schon vor der Tür – Und hartnäckig halten sich Gerüchte um Lockerungen auch über den Jahreswechsel.




Die Stadt Ulm räumt damit jetzt noch einmal auf.

An Silvester und Neujahr sind Treffen mit Familie oder Freunden mit bis zu jeweils 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt, Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Es gibt keine Ausnahmen von den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen: In Baden-Württemberg von 20 bis 5 Uhr, in Bayern von 21 bis 5 Uhr.

Das Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum ist generell verboten. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk – zum Beispiel die typischen Knaller und Raketen – ist deutschlandweit untersagt. Ebenfalls verboten ist der Ausschank und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Die Landesregierung Baden-Württemberg weist außerdem darauf hin, dass Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein könnten. Sie sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergehen würde.

Die Polizei wird die oben genannten Verbote im Stadtgebiet Ulm mit verstärkten Kräften überwachen, insbesondere natürlich im Bereich Münsterplatz und Umgebung.

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