Corona-Lockerungen - das wollen Bund und Länder

Wann kehrt Deutschland in der Corona-Krise zumindest wieder etwas zur Normalität zurück? Darum geht es in den Beratungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Schnell wird klar: Es ist weiter Geduld gefordert.

Bund und Länder haben eine Reihe von Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen in Deutschland beschlossen – die strengen Kontaktverbote sollen aber grundsätzlich bis Anfang Mai weiter gelten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder. Erst Anfang Mai soll demnach auch der Schulbetrieb langsam wieder aufgenommen werden. Dagegen dürfen Geschäfte unter bestimmten Voraussetzungen bereits vom kommenden Montag an wieder öffnen.

Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert

Die gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland verhängten Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert werden. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin verständigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen. Zugleich vereinbarten sie vorsichtige Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens. So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.

Schulstart in Deutschland schrittweise ab 4. Mai geplant

Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. In einer Beschlussvorlage für die Schalte von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten war die Rede davon, dass die Kultusministerkonferenz der Länder bis zum 29. April ein Konzept vorlegen solle, «wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann».

Kreise: Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich untersagt

Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Betroffen seien auch Fußballspiele. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Länder getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen.

Gastronomiebetriebe bleiben vorerst weiter dicht

Im Kampf gegen das Coronavirus bleiben Gastronomiebetriebe in Deutschland vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Das geht aus einem Beschluss von Bund und Ländern vom Mittwoch hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geschlossen haben weiter auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser.

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