Weil er als Leiter bei zwei unangemeldeten Corona-Spaziergängen in Laupheim ermittelt wurde, ist ein 53-Jähriger vor dem Biberacher Amtsgericht jetzt zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Mehrere Polizisten sagten im Prozess am Donnerstag (15.09.2022) aus. Bei vier sogenannten Corona-Spaziergängen mit bis zu 300 Teilnehmenden habe der Mann den Zug durch Zurufe und Handzeichen gelenkt und am Ende Musik und Reden über eine Box abgespielt.
Sein Anwalt forderte Freispruch, die Demo hätte auch ohne ihn stattgefunden. Der Angeklagte räumte eine Teilnahme an den unangemeldeten Versammlungen ein, geleitet will er sie nicht haben. Das Teilgeständnis kam ihm im Urteil zugute. Das geforderte Strafmaß lag bei 23.000 Euro. Verurteilt wurde er dann zu 1800 Euro Geldstrafe, weil er bei zwei der vier Versammlungen als Trommler das Kommando zum Start gegeben und mit seiner Musikbox das Ende gesetzt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.