Corona-Verordnung: Veranstalter verärgert

Der Stuttgarter Konzertveranstalter Michael Russ ist verärgert über die –wie er schreibt- vorschnelle Meldung zu neuen Beschränkungen.

Mit der am 19. Oktober in Kraft tretenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen allgemein auf 100 Teilnehmer begrenzt. Diese Begrenzung bedeutet für die SKS Erwin Russ GmbH, dass Konzerte nicht mehr durchgeführt werden können. Somit kommt es faktisch zu einem zweiten Lockdown, der eine existenzielle Gefährdung des seit 75 Jahren bestehenden Unternehmens nach sich zieht.

So zumindest musste man Schlagzeilen interpretieren, die verschiedene Medien am vergangenen Wochenende verbreitet wurden, schreibt Russ.

Heute kann festgestellt werden, dass die Meldungen voreilig, dadurch aber nicht weniger brisant waren: die Ausnahme-Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erlaubt weiterhin explizit 500 Teilnehmer bei Kulturveranstaltungen, die unter einem amtlich genehmigten  Hygienekonzept ablaufen – was bei klassischen Konzerten seit der Wiederaufnahme des Betriebes geübte und bewährte Praxis ist.

„Die vorschnelle und undifferenzierte Verkündung der Beschränkung auf 100 Teilnehmer hat zu einer erneuten Verunsicherung unseres Publikums geführt“ stellt Michaela Russ klar – und das sei „Gift für das gerade zaghaft wiederkehrende Vertrauen der Menschen in die Sicherheit klassischer Konzertveranstaltungen“.

Eine verlässliche Statistik zum tatsächlichen Risiko, sich beim Besuch eines klassischen Konzertes unter Berücksichtigung aller Hygiene-Maßnahmen zu infizieren, steht zwar nach wie vor aus, aber es darf unzweifelhaft angenommen werden, dass dieses Risiko weit geringer ist, als beispielsweise bei einem Flug in den Urlaub in einem voll besetzten Flugzeug.

Nach Ansicht – nicht nur – der Konzertveranstalterin wäre es sehr wünschenswert, wenn die Kommunikationsstrategien der unterschiedlichen Organe der Regierung wenigstens innerhalb unseres (eines?) Bundeslands dahingehend synchronisiert werden könnten, dass solch plakative Meldungen wie diese („Corona-Alarmstufe Rot im Südwesten“ – StZ vom 19.10.2020) nicht ohne jede Erwähnung von Ausnahme-Möglichkeiten erscheinen.

„Wir gehen mit heutigem Stand davon aus, dass unsere geplanten Konzerte weiterhin mit der maximalen Anzahl von 500 Zuschauern stattfinden werden“ sagt die Konzertveranstalterin und fügt hinzu: „Hoffen wir, dass nicht allzu viele Besucherinnen und Besucher dem Konzert aufgrund der Meldungen fernbleiben.“

Das könnte Dich auch interessieren

18.10.2025 Stuttgart: Lotto-Spieler darf sich über fast 1,2 Millionen Euro freuen Bei der Eurojackpot-Ziehung am Freitag hat ein Tipper aus Stuttgart mit fünf Richtigen und einer richtig vorausgesagten Euro-Zahl knapp 1,2 Millionen Euro abgeräumt. Im Landkreis Reutlingen darf sich ein zweiter Lottospieler über einen hohen Gewinn freuen: Er erhält etwas mehr als 112.000 Euro. Laut Lotto Baden-Württemberg liegt die Wahrscheinlichkeit auf einen Gewinn bei der europäischen 02.04.2025 Deutsche Bahn gewinnt Ausschreibung im Regionalverkehr Eine Tochter der Deutschen Bahn übernimmt die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS). Dies teilte das baden-württembergische Verkehrsministerium in Stuttgart mit. Zugleich setzte sich die DB Regio AG bei der Ausschreibung des Bahnbetriebs auf den Strecken im Neckartal und auf der Südbahn durch. Der Übernahme muss das Kartellamt noch zustimmen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums war nicht 20.03.2025 Heidenheimer Münzgeld-Streit: Sicherheitsfirma muss Bank entschädigen Es ist schwer vorstellbar, aber Unbekannte sollen über Monate tonnenweise Münzgeld aus den Räumen einer Sicherheitsfirma gestohlen haben. Der Heidenheimer Volksbank fehlt Kleingeld im Wert von fast einer Million Euro. Einer Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts entschied nun, dass die Firma die Bank in vollem Umfang entschädigen muss, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Entscheidung ist noch 19.03.2025 Tonnenweise Münzgeld verschwunden - Entscheidung möglich Um tonnenweise verschwundenes Münzgeld streiten sich vor einer Zivilkammer des Landgerichts Stuttgarter die Heidenheimer Volksbank und eine Sicherheitsfirma. Die Bank verlangt Schadenersatz für fehlende fünf bis neun Tonnen Münzgeld im Wert von mehr als 900.000 Euro. Am Donnerstag (12.00 Uhr) wird die Entscheidung des Gerichts erwartet. Aus Sicht der Bank ist es gelungen, das Geld