Covid-19: BaWü beschließt neue Maßnahmen

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Abe nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Das könnte Dich auch interessieren

20.03.2024 IHK Ulm: Hohe Auszeichnung für IHK-Präsident Roell Der Ulmer IHK-Präsident Jan Stefan Roell ist am Dienstagabend im Haus der Wirtschaft in Ulm mit der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden. Wirtschafts-Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut würdigte den Unternehmer als eine herausragende Persönlichkeit der Region. Die Ministerin sagte wörtlich: „Wir brauchen Menschen, die sich die Zeit nehmen und einsetzen für die Allgemeinheit, diese Menschen machen 20.02.2024 Landesregierung trifft sich zu auswärtiger Sitzung in Brüssel Die baden-württembergische Landesregierung trifft sich am Dienstag zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel. Am Morgen tagen die Ministerinnen und Minister in der Landesvertretung. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die europapolitischen Vorhaben der einzelnen Ministerien. Zu Gast in der Sitzung ist auch der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß. Begleitet wird die Regierung wohl aber auch von 19.07.2023 Land fördert 54 Kulturdenkmale mit rund 5,38 Millionen Euro Zum Erhalt und zur Sanierung von 54 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere rund 5,4 Millionen Euro an Fördermitteln freigegeben. Auch Schwaben profitiert davon: fast 80.000 Euro gehen an die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Biberach-Ring-schnait. Der Innenbereich wird saniert und erhält auch eine Schutzverglasung. Land fördert kirchliche, kommunale und private 02.05.2024 ZSW Ulm: neue Pilotanlage für Batteriematerialien eingeweiht Die Herstellung neuer Hochleistungsbatterien für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist einen wichtigen Schritt vorangekommen. Am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung in Ulm, kurz ZSW, wurde am Donnerstag eine neue Pilotanlage eingeweiht, die erstmals die Produktion von bis zu 100 Kilogramm Batterie-Materialien außerhalb der Industrie ermöglicht. Ein wichtiger Meilenstein, findet auch Bundes-Forschungs-Ministerin Bettina Stark-Watzinger, die an der