Jeder Autofahrer kennt es: Es steht schon wieder jemand vor der Einfahrt. Nicht all zu selten kommt es zum Haare ausreißen, wenn es um Falschparker geht.
Vor allem in der Stadt zu wohnen macht das Parken nicht einfacher. Viele klagen täglich über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und es scheint oft aussichtslos. Doch was ist eigentlich erlaubt und haben wir das Recht uns aufzuregen? Der ADAC hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Weder noch. Beides ist unter keinen Umständen zulässig, weil man dadurch Verkehrshindernisse in den Verkehr bringt. Manche gehen so weit, dass sie Kartons oder Europaletten auf den Parkplatz stellen. Wird man dabei erwischt, kann es schnell mal zu einer Geldbuße von 60€ kommen.
Andererseits ist es untersagt, die Person aus der Parklücke mit dem PKW zu drängen. Dieses Verhalten wird als Nötigung eingestuft und ist strafrechtlich verfolgbar.
Das Sprichwort "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." ist beim korrekten Parken wohl zutreffend. Vorrang haben diejenigen, die die Parklücken unmittelbar als erstes erreichen. Dabei ist aber wichtig zu beachten: Vorrang hat der rechte Verkehr nur auf der rechten Seite und umgekehrt. Man darf nicht entgegen der Fahrtrichtung parken, außer in Einbahnstraßen, auf Straßen mit Schienen auf der rechten Seite und im verkehrsberuhigten Bereich, aber auch nur wenn die markierten Parkflächen es zulassen.
Laut Gesetz soll man platzsparend parken. Allerdings ist es nicht erlaubt, jemanden so zuzuparken, dass man es vermeiden könnte. Entweder man lässt genug Abstand oder sucht sich eine neue Parklücke.
Am besten ist es, man sucht sich eine Lücke, die sich nicht vor einem abgesenkten Bordstein befindet. Auch nicht vor dem eigenen Grundstück! Denn Bordsteinabsenkungen sind nicht ohne Grund da. Sie dienen Rollstuhlfahrern und Kinderwagen um draufzufahren.
Falls ihr Euch doch mal nicht sicher seid: Wir zeigen Euch, wie Ihr nie wieder falsch parkt!