Am 1. Mai eröffnet das Xinedome Ulm als Autokino auf dem Dach des Blautal-Centers. Da Ulm an der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern liegt, fragen sich jetzt viele, ob Menschen z.B. aus Neu-Ulm oder Senden, also aus Bayern, nach Ulm ins Autokino kommen dürfen, oder ob die aktuelle Verordnung ihnen das verbietet.
Darf man von Bayern nach Baden-Württemberg ins Autokino fahren? Sybille Herzog, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit am Landratsamt Neu-Ulm hat die Antwort: „In Bayern ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Kinobesuch fällt nicht unter die triftigen Gründe, er fällt unter die Freizeitgestaltung, ist also verboten. Und die derzeitige Rechtslage gibt es nicht her, nach Ulm zu fahren um in Bayern derzeit nicht erlaubte Einrichtungen zu nutzen. Die Regelung gilt bis 3. Mai. Was danach geregelt wird ist uns noch nicht bekannt.“
Die bayrische Corona-Verordnung verbietet also im Moment noch allen Menschen aus Bayern wegen „Freizeitaktivitäten“ nach Baden-Württemberg zu fahren. Die Verordnung gilt noch bis zum 3. Mai, danach könnte sie sich ändern.
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