Darum hört ihr Wahlwerbung von allen Parteien im Radio

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September, erreichen uns immer wieder Anfragen, warum wir Wahlwerbung spielen und weshalb ausgerechnet für die eine oder andere Partei geworben wird…

Kurz und knapp: Wir müssen Wahlwerbung aller Parteien zulassen und nein, wir haben keinen Einfluss auf den Inhalt der jeweiligen Wahlwerbung. Dafür ist ausschließlich die entsprechende Partei oder Vereinigung verantwortlich.

Genau geregelt wird das von den Landesmedienanstalten. In Baden-Württemberg hat die LFK (Landesanstalt für Kommunikation), die Medienanstalt für Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart den Leitfaden „Wahlspots“ entwickelt. Darin sind die entsprechenden Rahmenbedingungen geregelt. Auch wenn umgangssprachlich von Wahlwerbung gesprochen wird, handelt es sich nicht um Werbung, sondern um „entsprechend gekennzeichnete Sendezeit Dritter“.

Die Wahlspots müssen als solche auch erkennbar sein. Und es sollte aus ihnen klar hervorgehen, dass die jeweilige Partei oder der jeweilige Kandidat für den Inhalt verantwortlich ist.

Private Radiosender, wie wir, haben nur die Entscheidung ob überhaupt „Wahlwerbung“ in unseren Programmen zugelassen wird. Da wir der Auffassung sind, dass freiheitliche und demokratische Wahlen zu den wichtigsten Dingen überhaupt zählen und die Wahlwerbung zur politischen Bildung beitragen sowie bei Entscheidungen helfen kann, haben wir uns dafür entschieden diese in unserem Programm auszuspielen. Jedoch dürfen wir nach dieser Entscheidung keine bestimmten Parteien oder deren Spots ablehnen, auch wenn der Inhalt oder die politischen Botschaften für einige fragwürdig erscheinen mögen.

Wenn Wahlspots ausgestrahlt werden, dann muss dies für alle Parteien und Kandidaten möglich sein, die von dem Angebot Gebrauch machen wollen.

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