Das ändert sich 2024

Cannabis, Bürgergeld und Pfand

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und 2024 steht in den Startlöchern. Was das neue Jahr mit sich bringt, das haben wir für euch zusammengefasst.

Auszubildende: Die Mindestvergütung soll ab Januar steigen. Ausbildungsverträge dürfen im ersten Jahr die Grenze von 649 Euro nicht mehr unterschreiten, im zweiten Jahr sind es 766 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 876 Euro.

Autos: ab 7. Juli müssen neuzugelassene Pkws mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Das ist zu vergleichen mit der Blackbox bei Flugzeugen. Im Falle eines Unfalles können die Daten ausgelesen werden.

Außerdem sind die M + S (Matsch und Schnee) Autoreifen ab Oktober 2024 nicht mehr zulässig.

Beschäftige in der Altenpflege: ab 1. Mai gibt es hier mehr Geld. Der Mindestlohn steigt pro Stunde für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Bürgergeld: Bürgergeld wird erhöht, bei Alleinstehenden von 502 auf 563 Euro, Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro, bei Kinder liegen die Sätze zwischen 357 und 471 Euro

 

Cannabis: Die Legalisierung von Cannabis ist geplant! Zum 1. April soll für Erwachsene (ab 18) der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden, bis zu 50 Gramm dürfen privat angebaut werden.

CO2-Preis: Der CO2-Preis steigt ab 1. Januar auf 40 Euro je Tonne. Tanken, sowie Heizen mit Öl wird also teurer.

 

E-Rezept: ab 1. Januar ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend: Rezepte können per App abgerufen und ausgestellt werden.

 

Gebäudeenergiegesetz: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft. Das heißt, dass in Neubauten nur Heizungen eingebaut werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

 

Kinderreisepässe: Diese können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Ersetzt wird der Pass durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen. Das bedeutet höhere Kosten: von den derzeitigen 13 Euro auf 37,50 Euro.

 

Mautpflicht: Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird von 12 auf 12,41 € erhöht.

 

Pfand: Ab 1. Januar muss auch für Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen Pfand gezahlt werden.

 

Restaurantbesuch: Essen gehen wird teurer, denn es gilt ab 1. Januar wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, statt den vorübergehend 7 Prozent.

 

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