Bußgelder und Gesetze: Das ändert sich im Mai

Der Monat Mai steht eigentlich für Wonne, Frühlingsgefühle und sonnige Tage – In diesem Jahr steht der Mai aber voll allem für eins: Veränderungen! Was von der Post bis zu Zigaretten im Mai 2020 auf uns zukommt, das erfahrt ihr hier.

 

Verbot von Menthol-Zigaretten

Ab dem 20. Mai 2020 dürfen in der EU keine Menthol-Zigaretten mehr verkauft werden. Damit soll gerade jungen Menschen der Weg in die Tabaksucht erschwert werden. Menthol-Zigaretten gelten als sogenannte „Einstiegs-Zigaretten“. Aufgrund der Menthol-Aromen seien sie aber noch schädlicher als herkömmliche Zigaretten. Wer sich jetzt noch einen Vorrat an Menthol-Zigaretten anlegen möchte, sollte das also noch vor dem 20.5. tun.

 

Preise bei DHL sinken

Erst kürzlich hat die Deutsche Post ihre Preise erhöht. Ab Mai werden die Preise wieder gesenkt. Grund dafür ist ein Konflikt mit der Bundesnetzagentur, die die Preise als zu hoch beanstandet und ein offizielles Verfahren eingeleitet hat. Die genauen Preise findet ihr auf der Homepage der Deutschen Post

 

Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr

Ob Parken auf dem Gehweg oder klassische Tempoverstöße, ab Mai wird das alles teurer. Wie hoch die Strafen genau ausfallen erfahrt ihr hier.

 

Notkredit für Studenten

Ab dem 8. Mai können Studierende bei der staatliche Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Eure im Monat beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge sollen für inländische Studierende bis Ende März kommenden Jahres zinslos bleiben. Der Antrag soll über ein Online Formular möglich sein. Wer in einer besonders akuten Notlage ist und keine andere Hilfe etwa von den Eltern bekommt, kann bei seinem örtlichen Studentenwerk einen Zuschuss beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Bund will dafür den Nothilfefonds des Deutschen Studentenwerks mit 100 Millionen Euro aufstocken.

 

Deutschlandweit einheitlicher Mindestlohn in der Pflege

Ab 1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. . Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.

 

Neuer Mindestlohn für Maler, Lackierer und Steinmetze

Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ab Mai für ungelernte Arbeitskräfte ein Mindestlohn von 10,10 €. Gelernte Arbeitnehmer sollen in Westdeutschland 13,10 €, in den östlichen Ländern 11,30 € und in Berlin 12,90 € erhalten. Dies wurde mit der bereits „Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk“, welche am 01. August 2014 in Kraft trat, festgelegt.

Für Steinmetze und Steinbildhauer wird die Lohngrenze im Westen von 11,30 € auf 11,35 €, im Osten von 10,90 € auf 11,00 € verschoben. Weitere Tariferhöhungen sind laut der ab dem 1. November 2015 geltenden „Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“, für 2017 und 2018 vorgesehen.

Auch im Gerüstebauerhandwerk soll eine Erhöhung des Mindestlohns in Kraft treten. Voraussichtlich verdienen Arbeitnehmer ab Mai statt bisherigen 10,50 € mindestens 10,70 €. Eine entsprechende Veröffentlichung des geänderten Tarifs im Bundesanzeiger ist geplant.

 

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