Ab Montag, dem 25. Januar, gelten im DING-Verkehrsverbund wieder neue Bestimmungen:
Nachdem im bayerischen Teil des Verbundgebiets das Tragen einer FFP2-Maske statt einer einfachen „Alltags-Maske“ im Nahverkehr bereits seit dem 18. Januar verpflichtend ist, gilt ab dem 25. Januar in Baden-Württemberg: In Fahrzeugen und an Haltestellen muss eine „medizinische Maske“ getragen werden.
Darunter versteht man neben einer FFP2-Maske auch eine so genannte OP-Maske. Auch der Maskentyp KN95 oder N95 ist zugelassen. Für Kinder von 6 bis 14 reicht weiter eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. Für Kinder unter 6 Jahren gilt die Maskenpflicht nicht.
Für die Rückgabe der Februar-Schülermonatskarten in den Schulsekretariaten gilt unverändert das aufgedruckte späteste Rückgabedatum (28.1.2021). Sollte sich aber nach Ablauf dieser Frist herausstellen, dass im Februar doch Unterricht stattfindet, können die Schulsekretariate die bereits zurückgegebenen Fahrkarten wieder herausgeben. Die Möglichkeit der erneuten Ausgabe von fristgemäß zurückgegebenen Schülermonatskarten besteht bis 10. Februar.
In der kommenden Woche (25. bis 29. Januar) wird im Verkehrsverbund DING unverändert weiter nach Ferienfahrplan gefahren. Nur einzelne Linien verkehren nach Schulfahrplan.