Das gilt jetzt in Bayern und Ba-Wü

Die Maßnahmen in beiden Bundesländern wurden verschärft. Kritik kommt von den Oberen der Kreise Ulm und Alb-Donau. Was OB Czisch und Landrat Scheffold bemängeln, lesen Sie hier.




Regeln in Ba-Wü

In Baden-Württemberg gilt ab heute flächendeckend die Pandemiestufe 3. Das beinhaltet folgende Einschränkungen:

 

Regeln in Bayern

Das gilt in den Kreisen Neu-Ulm und Günzburg, die den Wert von 35 überschritten haben:

Es gelten bayernweit einheitliche Regelungen bei Überschreiten der Inzidenzwerte von 35 und 50 pro 100.000 Einwohnern.

Von den Änderungen sind sowohl der Landkreis Neu-Ulm als auch der Landkreis Günzburg betroffen, deren Wert jeweils über 35 liegt. Es gilt ab sofort:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/

Kreis Neu-Ulm äußert Lob, Bitte und Bedauern

Das Landratsamt Neu-Ulm schreibt dazu: „Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Betroffenen viel verlangen. Vor allem, da wir zunächst noch davon ausgegangen sind, dass unsere aktuelle Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 19. Oktober, ihre Gültigkeit behält. Diese hatten wir Anfang der Woche herausgegeben, nachdem der Landkreis Neu-Ulm die 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hatte.“ Jetzt sei man mit der Änderung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die neuen Regeln gebunden.

Das Amt äußert auch ein Lob: „Weiter Wir betonen, dass wir sehr stolz auf unsere Bürgerinnen und Bürger sind und wie sie mit der bisherigen Situation umgegangen sind. Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, auch diese kurzfristigen Änderungen mit uns zu tragen. Hierfür vielen Dank!“

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