Zwei Stimmen statt einer: Das hat es mit dem neuen Wahlrecht im Ländle auf sich

Landtagswahl

Zwei Stimmen statt einer, neue Regeln für die Sitzverteilung: Bei der Landtagswahl gilt erstmals ein reformiertes Wahlrecht. Was das für Wählerinnen und Wähler bedeutet – und worauf es jetzt ankommt.

Bei der Landtagswahl am 8. März entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, wie sich das Parlament zusammensetzt. Der Landtag beschließt Gesetze, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Kurz gesagt: Wer hier gewählt wird, prägt die Politik für die kommenden fünf Jahre. Künftig wird aber nach neuen Regeln gewählt.

Was ist die wichtigste Neuerung für die Wählerinnen und Wähler?

Ab sofort dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag wählen. Das Wahlalter wurde – wie schon bei Kommunalwahlen – von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Ziel ist es, mehr junge Menschen an die Urnen zu bringen.

Noch bedeutsamer für die breite Wählermehrheit: Es gibt jetzt zwei Stimmen, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreiskandidat oder eine Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Diese stellt dafür eine Landesliste auf, über die Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag einziehen können.

Warum die Änderung?

Ein zentrales Ziel der Reform ist etwa ein höherer Frauenanteil im Landtag. Derzeit sitzen nur rund 30 Prozent Frauen im Parlament. Besonders unausgewogen ist das Bild bei einzelnen Fraktionen: Die AfD-Fraktion besteht aus 16 Männern und einer Frau.

Was hat das Wahlrecht mit dem Frauenanteil zu tun?

Bislang stellten die Parteien ihre Kandidaten vor allem in den Wahlkreisen auf. Kritiker führen an, dort an der Basis vor Ort setzten sich oft die «Platzhirsche» durch – also Männer. Mit dem neuen Wahlrecht erhalten die Landesparteien mehr Einfluss auf die Kandidatenauswahl über die Aufstellung der Landeslisten. Das soll es erleichtern, Frauen gezielt auf aussichtsreiche Plätze zu bringen.

Ob das gelingt, ist unklar. Auf den Landeslisten für die anstehende Landtagswahl finden sich jeweils auf den zehn ersten Listenplätzen bei Grünen, CDU und SPD zur Hälfte Frauen, bei der FDP sind es 3, bei der AfD eine einzige.

Was zählt künftig mehr: Erst- oder Zweitstimme?

Bislang zählte die eine Stimme der Wähler sowohl für die Person als auch für die proportionale Sitzverteilung. Entscheidend für die Stärke der Parteien im Landtag ist nun die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet darüber, welche Person einen Wahlkreis direkt gewinnt. Die Sieger der 70 Wahlkreise ziehen direkt ein. Stehen einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis mehr Sitze zu, als sie Direktmandate gewonnen hat, werden diese über die Landeslisten aufgefüllt.

Gibt es auch Nachteile am neuen Wahlrecht?

Kritiker, etwa die FDP und der Steuerzahlerbund, fürchten eine Aufblähung des Parlaments. Denn es wird bereits jetzt immer enger im Saal. Das Parlament hat eine Regelgröße von 120 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 154 Abgeordnete im Parlament.

Wie kommt das?

Das liegt an Überhang- und Ausgleichsmandaten. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt. Bei der Landtagswahl 2021 wurden 13 Überhangmandate vergeben – alle an die Grünen – und 21 Ausgleichsmandate an die anderen Parteien.

Kritikern zufolge wird das neue Zwei-Stimmen-System das Wahlverhalten ändern und durch Stimmensplitting – also unterschiedliche Entscheidungen bei Erst- und Zweitstimme – zu noch mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten führen. Die Liberalen rechnen langfristig mit mehr als 200 Abgeordneten und befürchten damit verbunden hohe Kosten. Der Landesrechnungshof geht in diesem Fall von bis zu 200 Millionen Euro Mehrkosten in einer Legislaturperiode aus. Die FDP startete sogar ein Volksbegehren gegen einen «XXL-Landtag», scheiterte damit aber.

Gibt es noch weitere Kritikpunkte?

Gegner befürchten eine Machtverschiebung hin zu den Parteivorständen. Der SPD-Politiker Gernot Gruber etwa hatte beim Beschluss des Wahlrechts gewarnt, Abgeordnete mit Zweitmandat seien künftig in erster Linie ihren Landesparteien, nicht mehr den Wählern in den Wahlkreisen Rechenschaft schuldig. Das fördere Politikverdrossenheit.

Müssen Wählerinnen und Wähler jetzt etwas anders machen?

Man muss nicht mehr zwingend zwischen dem Lieblingskandidaten und der Lieblingspartei entscheiden. Wer seine Erst- und Zweitstimme unterschiedlich vergibt, kann gezielt eine Person im Wahlkreis unterstützen und zugleich einer anderen Partei seine Stimme für die Sitzverteilung geben. Wer beide Stimmen derselben Partei gibt, stärkt sowohl den Kandidaten als auch die Partei insgesamt.

(von Nico Pointner, dpa)

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