Auch in Baden-Württemberg wird schrittweise gelockert.
Ministerpräsident Kretschmann: „Es ist uns bisher gut gelungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist aber leider keine Garantie dafür, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.“. Es sei möglich, dass die Maßnahmen erneut angepasst werden müssten. Dieser Weg der „verantwortungsvollen Öffnung“ orientiere sich „am Schutz der Gesundheit und steht im Einklang mit unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen“, so Kretschmann.
So läuft die Öffnung nach aktuellem Plan:
Geschäfte
20. April: Es öffnen kleine und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen. Sinn ist, dass nicht alle Geschäfte zugleich öffnen, um die Frequenz in den Einkaufsstraßen und –zentren niedrig zu halten. Auch Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen.
– Es dürfen nicht mehr nur Gaststätten, sondern auch Cafés und Eisdielen außer Haus verkaufen.
– Bibliotheken dürfen unter Auflagen öffnen.
– Ab 4. Mai dürfen voraussichtlich auch Friseure wieder öffnen. Die Regeln will die Landesregierung noch festlegen.
Schulen
Schulen öffnen ab dem 4. Mai schrittweise. Zunächst nur für die Schulklassen, für die in diesem oder nächstem Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, außerdem für die Abschlussklassen der Berufsschulen. Weitere Schritte werden noch erarbeitet.
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben weiter geschlossen, weil sich die Kleinen schlecht an die Abstands- und Hygieneregeln halten können. Die Notbetreuung wird ausgeweitet, wie genau ist noch in Arbeit. Fest steht allerdings, laut Ministerpräsiden Kretschmann, dass es an Kitas und Grundschulen bei einer Notbetreuung bleibe und somit nicht alle Familien entlastet werden können.
Hochschulen öffnen digital
Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai ausgesetzt, wird aber ab dem 20. April digital wieder aufgenommen. Präsenzveranstaltungen sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig und auch nur, wenn sie zwingend notwendig sind. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.
Aufruf zum Maskentragen
Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen bleiben erhalten. Auf private Reisen und Besuche soll verzichtet werden. Zudem wird dringend empfohlen, in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske zu tragen, vor allem in Bussen und Bahnen und beim Einkauf in Geschäften. Dabei reiche ein Schal, ein Tuch oder eine selbst gemachte Stoffmaske über Mund und Nase aus. So kann jeder mithelfen, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und Menschenleben zu retten.
Veranstaltungen weiterhin grundsätzlich nicht möglich
In Baden-Württemberg bleiben Veranstaltungen zunächst bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt – außer sie dienen der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (etwa Gerichtstermine), der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dem Betrieb von geöffneten Einrichtungen.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
Kirchen
Auch die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Kretschmann kündigte an, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zu sprechen, um Lösungen für Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln zu finden.