Vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge: mehr als 3.000 Hunde leben in Ulm. Und was diese dürfen oder nicht, ist in Ulm in der Polizeiverordnung geregelt. „Mit den allermeisten gibt es keinerlei Probleme“, sagt Rainer Aumann von den Bürgerdiensten der Stadt. Doch nicht alle Hundehalterinnen und -halter sind sich der Verantwortung für ihre Tiere bewusst.
Nicht angeleint, Dauerbeller und Hundekot
Rund drei Dutzend Anzeigen im Jahr gibt es gegen Hundehalter, Fälle, in denen vorherige mündliche und schriftliche Mahnungen nicht fruchteten. Unangeleinte Hunde, Dauerbeller und natürlich immer wieder Verschmutzungen durch Hundekot seien die häufigsten Ursachen dafür, dass die Bürgerdienste einschreiten müssten, berichtet Aumann.
Dabei sind die Regeln der Stadt für die Hundehaltung einfach:
- Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.
- Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.
- Seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die den Hund jederzeit zurückrufen kann.
- Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.
- Für Frauchen oder Herrchen sollte es selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.
Zwar setzen die Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter, aber es gibt auch emfpindliche Geldstrafen: Uneinsichtigen Haltern drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro.