Alle vier Jahre ist es soweit und die Bundestagswahlen stehen wieder vor der Tür. So auch in diesem Jahr am Sonntag, den 26. September. Wer sich jedoch nicht täglich mit politischen Themen auseinandersetzt, kommt schnell ins Stocken. Wir klären Eure Fragen in Bezug auf die Bundestagswahl!
Gerade für viele eben erst volljährig gewordenen Jugendliche ist es die erste Bundestagswahl, an der sie nun endlich teilnehmen dürfen. Wenn man das erste Mal wählen darf, kommen bei dem ein oder anderen doch noch Fragen auf. Was wird eigentlich gewählt? Wie funktioniert so eine Wahl? Wie kann ich meine Stimme abgeben? Aber auch erfahrene Wähler stoßen bei der ein oder anderen Frage eventuell an ihre Grenzen. Wir haben Euch die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl hier zusammengefasst.
Eine Übersicht über die Parteien und ihre Direktkandidaten findet ihr hier.
Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also einen deutschen Personalausweis haben. Wichtig ist auch, dass man mindestens drei Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland hat. Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regelungen.
Bis 2019 waren bestimmte Gruppen von der Wahl ausgeschlossen. Dazu zählten zum Beispiel Menschen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten, Menschen die schuldunfähig sind oder nach einer Straftat in einer psychiatrischen Klinik waren. Seit 2019 dürfen jetzt auch alle behinderten Menschen wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Urteil geändert, denn bestimmte Menschen von dem Wahlrecht auszuschließen, verstoße gegen das Grundgesetz.
Mit dem Wahlzettel hat jeder volljährige Bundesbürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird auf dem Wahlzettel in der linken Spalte der Direktkandidat einer Partei gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt den Wahlkreis und zieht in jedem Fall in den Bundestag ein. Direktkandidaten müssen dabei nicht zwingend einer Partei angehören, auch parteilose können auf dem Wahlzettel stehen.
Mit der Zweitstimme - und damit einer besonders wichtigen Stimme - wird eine bestimmte Partei gewählt. Sie bestimmt wie viele Sitze die Partei im Bundestag bekommt.
Nein, mit der Wahl wird nur der Bundestag neu gewählt. Steht der neue Bundestag fest, wählt er den neuen Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird also auf Vorschlag vom Bundespräsidenten von den Abgeordneten im Bundestag gewählt.
Der Bundestag ist das einzige Staatsorgan, welches vom Volk gewählt wird. Zusammen mit dem Bundesrat bildet der Bundestag das Parlament. Dabei hat der Bundestag eine Vielzahl an Funktionen:
Gesetzgebung (Legislative): Die Verabschiedung von Gesetzen gehört zu den Hauptaufgaben des Bundestags. Aber auch die Bundesregierung und der Bundesrat sind an der Gesetzgebung beteiligt.
Wahlfunktion: Neben der Gesetzgebung hat der Bundestag auch eine Wahlfunktion:
Kontrollfunktion (Kontrolle der Exekutive): Der Bundestag hat auch die Aufgabe, die Bundesregierung (Exekutive) zu kontrollieren. Die Kontrollfunktion liegt insbesondere in den Händen der Opposition. Das kann erfolgen durch:
Dazu wird zunächst geschaut, wie viele Sitze der Partei nach den Zweitstimmen zustehen. Diese werden dann mit den Kandidaten der Partei besetzt, die in ihren Wahlkreisen meisten Erststimmen erhalten haben. Bleiben dann noch Sitze offen, werden diese mit Bewerbern besetzt die auf den Landeslisten der Parteien stehen. Diese werden ebenfalls vor der Bundestagswahl von den Parteien erstellt. Hier gilt: Je weiter vorne auf der Liste, desto bessere Chancen auf einen Platz im Bundestag. Die Besetzung machen die Parteien unter sich aus, die Kriterien dafür legen die Parteien ebenfalls selbst fest.
Es kann auch passieren, dass eine Partei aufgrund der Erststimmen mehr Direktmandate hat, als ihr laut der Zweitwahl für die Partei zustehen. Grund dafür sind Wähler, die ihre Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Parteien abgeben. Dann gibt es sogenannte Überhangs- und Ausgleichsmandate.
Kandidaten mit einem Direktmandat kommen immer in den Bundestag, auch wenn die Partei laut Zweitstimme eigentlich keinen Sitz mehr übrig hat. Das nennt man dann Überhangmandat. Um keine Ungerechtigkeit zwischen den Parteien entstehen zu lassen, bekommen diese Sitze hinzu. Die Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag sollte dem Anteil der Zweitstimmen entsprechen. Das sind dann die sogenannten Ausgleichsmandate. Ein Ausgleich ist besonders bei Abstimmungen im Bundestag wichtig, da es hier oft auf jede einzelne Stimme ankommt. Kleine Parteien mit vielen Direktmandaten sollen dadurch keine Vorteile erhalten.
Die Ausgleichsmandate können zur Folge haben, dass der Bundestag viel größer wird, als eigentlich geplant. Daher gab es auch lange Diskussionen, inwieweit man das Wahlrecht ändern kann. Ab 2024 gibt es somit schon weniger Wahlkreise, Auswirkungen auf die diesjährige Bundestagswahl hat das jedoch nicht.
Damit eine Partei in den Bundestag einziehen kann benötigt sie mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen. Ausschlaggebend hierfür ist die Zweitstimme die die Wähler abgeben. Das soll verhindern, dass zu viele kleinen Parteien in den Bundestag einziehen.
Hat hingegen ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Wählerstimmen erhalten und damit ein Direktmandat, spielt es für ihn keine Rolle, ob dessen Partei die Fünf-Prozent-Hürde schafft oder nicht. Allerdings zieht dann kein weiterer Abgeordneter der Partei mit in den Bundestag ein.
Eine Briefwahl sollte einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag beantragt werden. Die Wahlunterlagen bekommt man dann per Post zugeschickt oder muss sie bei der Gemeinde selbst abholen. Zuhause kann man dann in den eigenen vier Wänden seine Kreuzchen setzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag stecken. Dieser wird dann zu geklebt, anschließend muss noch die Eidesstattliche Erklärung unterschrieben und zusammen mit dem beigefügten Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Auch dieser wird dann zugeklebt und rechtzeitig zur Post oder an die auf dem Umschlag angegebenen Stelle gegeben. Der Wahlbrief muss spätestens am 26. September bis 18 Uhr bei der am Umschlag angegebenen Stelle vorliegen.
Nein, eine Onlinewahl ist nicht möglich. Seine Stimme kann man nur auf Papier an den entsprechenden Stellen abgeben.
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Wenn man wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man von der Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der man die Anschrift und Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals entnehmen kann. Die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass sollten man zum Wahllokal mitbringen.