Diese Regeln gelten im Kreis Neu-Ulm ab Montag

Im Landkreis Neu-Ulm werden Blumengeschäfte, Garten- und Baumärkte oder Buchhandlungen ab Montag wieder wie der sonstige Einzelhandel behandelt.

Das bedeutet, Einkauf nur mit Voranmeldung. Die Änderung beruht auf den Beschlüssen des Ministerrates in der vergangenen Kabinettssitzung des Freistaats. Außerdem gilt eine Testpflicht zwei Mal die Woche an Schulen im Präsenzunterricht.

Die genauen Regeln ab Montag

Diese Regeln hat der Landkreis Neu-Ulm mitgeteilt. Sie gelten ab dem 12. April. Genauere Informationen und weitere Details sind erst möglich, wenn das Bayerische Gesundheitsminsterium die neue Verordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist.

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