Im Landkreis Neu-Ulm werden Blumengeschäfte, Garten- und Baumärkte oder Buchhandlungen ab Montag wieder wie der sonstige Einzelhandel behandelt.
Das bedeutet, Einkauf nur mit Voranmeldung. Die Änderung beruht auf den Beschlüssen des Ministerrates in der vergangenen Kabinettssitzung des Freistaats. Außerdem gilt eine Testpflicht zwei Mal die Woche an Schulen im Präsenzunterricht.
Die genauen Regeln ab Montag
- Die bislang geplanten weiteren Öffnungsschritte bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.
- Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.
- Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt: Aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm zwischen 50 und 100 sind nur Einkaufs-Angebote nach vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
- Schulen: Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
Diese Regeln hat der Landkreis Neu-Ulm mitgeteilt. Sie gelten ab dem 12. April. Genauere Informationen und weitere Details sind erst möglich, wenn das Bayerische Gesundheitsminsterium die neue Verordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist.