Die Ausrüstung mit Trennwänden ist im vollen Gang. Ab 18.5. verkaufen die ersten Unternehmen wieder über Fahrer. Die Infektionsgefahr über Bargeld ist gering – das sind die Kernpunkte einer neuen Mitteilung des Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DING.
Seit Mitte März ist auch im DING-Gebiet ein Erwerb von Fahrscheinen beim Busfahrer nicht mehr möglich. Aus Infektionsschutzgründen musste der Ein- und Ausstieg an den Vordertüren bis auf weiteres ausgesetzt werden, um das ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten. Schließlich hätte ein einziger infizierter Fahrer unter Umständen eine gesamte Belegschaft in Quarantäne gebracht.
Seitdem sind die Busunternehmen deutschlandweit auf der Suche nach Lösungen, um den Fahrerarbeitsplatz vom mittels Glas oder PVC vom Fahrgastraum zu trennen. Dies ist eine Voraussetzung, um den Ein- und Ausstieg über die vordere Türe, sowie den Verkauf von Fahrscheinen durch das Fahrpersonal wieder zu ermöglichen.
Mittlerweile konnten zahlreiche Verkehrsunternehmen im DING solche Trennwände oder Folien beschaffen und werden deshalb den Ein- und Ausstieg an der Fahrertür und den Verkauf von Fahrscheinen ab Montag, 18.5. anbieten (einzelne Unternehmen haben damit bereits auch schon begonnen).
„Da die Fahrgeldeinnahmen in den letzten Wochen dramatisch eingebrochen sind, ist es für die Busunternehmen ein wichtiger Schritt, dass die Fahrer nun wieder Tickets verkaufen können“, betont DING-Geschäftsführer Thomas Mügge, und informiert: „Ob ein Fahrscheinerwerb beim Fahrer möglich ist, erkennt ein Fahrgast am besten an der vorderen Tür: Öffnet sie sich an der Haltestelle, kann man einsteigen und beim Fahrer einen Fahrschein erwerben.“
Was tun, wenn die Tür geschlossen bleibt und kein Fahrscheinautomat zur Stelle ist? „Dann können Fahrgäste das HandyTicket nutzen, sich am Ziel der Fahrt an einem Fahrscheinautomaten bedienen oder sich eine Notiz machen und die Fahrten dann abrechnen, wenn der Fahrerverkauf wieder möglich ist“, rät DING-Marketingleiter Markus Zimmermann.
Die Wahrscheinlichkeit, sich durch Kontaktübertragung an Geldscheinen oder Münzen zu infizieren, wird generell als gering eingeschätzt. Unter Beachtung der Hygieneregeln (Hände waschen, nicht ins Gesicht fassen) ist der Umgang mit Bargeld auch ohne Handschuhe möglich.