Eindämmung der Infektionsgefahr bei Polizei und Feuerwehr

Die Polizei bittet zur Eindämmung der Infektionsgefahr ab sofort Anzeigen online zu erstatten und auch sonst immer erst auf den Revieren anzurufen.

Die 110 und die 112 sind natürlich durchgehend zu erreichen. Wenn Sie dort anrufen müssen, dann teilen Sie bitte auch hier direkt mit, ob sie infiziert sind oder nicht. Auch wenn eine Streife zu Ihnen kommen muss, dann sagen Sie den Beamten vorher, wie es bei Ihnen in Sachen Corona derzeit aussieht.

Online Anzeige erstatten

Wenn Sie eine der folgenden Straftaten anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die Online-Möglichkeit:

Zur Polizei gehen? Erstmal anrufen!

Wenn Sie eine Polizeiinspektion aufsuchen, folgen Sie bitte den Anweisungen, die Ihnen an der Sprechanlage mitgeteilt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann es zu Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen.

Prüfen Sie bitte auch, ob der Gang zu einer Polizeidienststelle tatsächlich notwendig ist oder ob Sie Ihr Anliegen vielleicht auch telefonisch mitteilen können. Die Erreichbarkeiten der Dienststellen finden Sie im Internet.

110 und 112 bleiben erreichbar

Der Polizeinotruf 110 ist natürlich nach wie vor rund um die Uhr und ohne Einschränkungen erreichbar.

Wenn Sie die 110 wählen und selbst durch das Coronavirus erkrankt sind oder Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatten, dann teilen Sie diese wichtige Information gleich bei ihrem Anruf mit.

Informieren Sie bitte auch mögliche Zeugen, andere Personen vor Ort und zusätzlich nochmals die ankommenden Polizeibeamten, damit der Einsatzablauf im Einzelfall an ein erhöhtes Infektionsrisiko angepasst werden kann. Dieser Hinweis gilt natürlich auch beim Notruf 112, wenn Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr brauchen.

 

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