Der Urteilsspruch des Gerichts sorgte für große Empörung im Saal. «Lächerlich», rief ein Mann und verließ den Raum. Mit den Worten «Alles, was recht ist» stürmte er zur Tür. Auch zwei andere Zuschauer gingen vorzeitig. Die Nebenklage, die die Teenagerin vertrat, wollte zu dem Urteil nichts sagen. Man bat um Verständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung von acht Jahren und vier Monaten Haft gefordert.
Das Landgericht Hechingen sprach den Fahrlehrer auch der exhibitionistischen Handlung schuldig, weil er sich auf seiner Terrasse vor einer Nachbarin selbst befriedigte. Die Taten spielten sich laut Anklage zwischen Sommer 2023 und November 2024 ab. Vergewaltigungsvorwürfe von einer weiteren, damals 17 Jahre alten Fahrschülerin sah die Kammer nicht zweifelsfrei als erwiesen an. Man könne nicht sicher sagen, ob die Fahrschülerin den Sex mit dem Fahrlehrer im Nachhinein zu einer mehrfachen Vergewaltigung umgedeutet habe.
Nach den Aussagen des Lehrers war es eine einvernehmliche Affäre, die er beendet hatte. Chatnachrichten und Aussagen der Schülerin könnten auch in diese Richtung gedeutet werden, sagte der Vorsitzende Richter. «Ich sage nicht, dass es so war. Ich sage nur, dass es denkbar ist.» Es stehe Aussage gegen Aussage. «Er hat Fehler gemacht, aber die Vergewaltigungsvorwürfe waren nicht haltbar», sagte der Verteidiger des Mannes. Eine U-Haft hätte es nie geben dürfen, sagte er. Das sei ein No-Go gewesen. Rechtsmittel gegen das Urteil wolle sein Mandant nicht einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.