Ende der Homeoffice-Pflicht, was nun?

Am 30.06. endete die Verpflichtung der Unternehmen, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten zu lassen. Manche Arbeitgeber werden diese Regelungen weiterführen, haben aber eigentlich keinen Anspruch mehr darauf.




Die Pandemie hat unter anderem auch die Arbeitswelt komplett auf den Kopf gestellt. Denn von einem Tag auf den anderen mussten sich viele Unternehmen umstrukturieren und mit ihren Angestellten ins Homeoffice umziehen. Nach dieser langen Zeit haben sich aber die meisten daran gewöhnt und es auch lieben gelernt. Denn das Homeoffice bringt auch Vorteile mit sich. Einer Umfrage nach, wollen vier von fünf Unternehmen ihre Mitarbeiter auch künftig von zu Hause aus arbeiten lassen.

Für andere Unternehmen heißt es erneut: Alles auf Anfang! Da die Infektionszahlen immer niedriger werden, kann man eine Homeoffice Pflicht nicht mehr begründen. Deshalb müssen sich diese Unternehmen erneut umstrukturieren, oder eben freiwillige Vereinbarungen treffen.

Wie sind die rechtlichen Regeln

Gestern (30.06) lief die Verpflichtung der Arbeitgeber für das Homeoffice aus. Die meisten anderen Vorschriften hat das Bundeskabinett dagegen verlängert, und zwar bis zum Ende der epidemischen Lage am 10. September. So sind die Arbeitgeber weiter verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Corona-Test anzubieten, wenn diese nicht ausschließlich zu Hause arbeiten. Weggefallen ist die Vorgabe, dass in Räumen mit mehreren Mitarbeitern jeder mindestens zehn Quadratmeter haben muss.

 

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