In Oberstdorf im Oberallgäu sorgt die geplante Erneuerung eines Sessellifts am Fellhorn für hitzige Diskussionen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung der Staatsregierung: Das neue bayerische Modernisierungsgesetz senkt erstmals die Hürden für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Seilbahnen, Skipisten und Beschneiungsanlagen. Die Fellhornbahn ist das erste Projekt, das davon profitiert – eine Prüfung ist wegen der Länge der neuen Bahn nicht mehr nötig.
Während die Regierung dies als Schritt zur Entbürokratisierung wertet, reagieren Naturschutzverbände alarmiert. Sie befürchten, künftig weniger eingebunden zu werden, und sprechen von einem „Sündenfall in der Bergwelt“. BN, LBV und DAV kritisieren besonders, dass der Lift durch Schutzgebiete führt und künftig mehr Menschen auf einmal transportieren kann.
Weil die neue Bahn nur 1.430 Meter lang wird und damit unter der 1.500-Meter-Grenze bleibt, entfällt die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung – genau das sorgt bei Verbänden für besondere Alarmstimmung.
Die Fellhornbahn widerspricht: Zwar steigt die Kapazität der neuen Sechser-Sesselbahn, gleichzeitig wird jedoch eine benachbarte Anlage abgebaut – unterm Strich ändert sich die Zahl der Skifahrer im Gebiet kaum. Geschäftsführer Johannes Krieg spricht von „emotionalen Reaktionen“ und betont, dass der Austausch mit Umweltgruppen stets gesucht wurde.
Auch das Landratsamt weist darauf hin, dass trotz der neuen Gesetzeslage weiterhin 26 Fachstellen prüfen – gründlich wie bisher. Die Oberallgäuer Landrätin hält die Kritik der Verbände für überzogen und sieht die Anpassung im Gesetz als überfälligen Schritt, um Verfahren zu straffen.
Der Fall zeigt: Die Entbürokratisierung setzt an, erreicht aber längst nicht alle. Naturschützer fürchten Einflussverlust, während die Politik von effizienteren Verfahren spricht – ein Konflikt, der Bayern wohl noch länger beschäftigen dürfte.