Erbprozess zwischen Erwin Müller und Adoptivkindern hat begonnen

Es geht um rund eine halbe Million Euro

Ursprünglich haben die drei erwachsenen Adoptivkinder des Ulmer Unternehmers auf ihren Pflichtteil beim Erbe verzichtet – nun klagen sie dagegen.

Vor dem Ulmer Landgericht hat am Montag die Verhandlung zwischen dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seiner Frau Anita Müller einerseits und ihren drei erwachsenen Adoptivkindern andererseits begonnen. Die drei Adoptierten fordern ihren Pflichtteil des Erbes und klagen deswegen gegen das Ehepaar Müller. Der 91-jährige Müller selbst erschien nicht zur Verhandlung, seine Frau dagegen schon. Die drei Adoptierten waren ebenfalls anwesend.

Nach Angaben des Landgerichts geht es um einen Vertrag, in dem die drei erwachsenen Adoptierten auf ihren Pflichtteil verzichtet haben. «Wir greifen den Pflichtteilverzichtsvertrag an, weil wir ihn für sittenwidrig und formnichtig halten», sagte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, vor der Verhandlung. Die drei Kläger wollten sich nicht zu dem Fall äußern. Der Anwalt Anton Steiner vertritt das Ehepaar Müller in dem Fall. Er sagte vor der Verhandlung auf Anfrage, dass laufende Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert würden.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er nach Unternehmensangaben in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.

Heute beschäftigt die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35 000 Mitarbeiter in mehr als 900 Filialen in Europa.

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