In Bayern wurden für das Jahr 2025 insgesamt 8,81 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind 168 Prozent beziehungsweise rund 5,52 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Grund für den starken Anstieg sind vor allem sehr große Vermögensübertragungen. Bei steuerpflichtigen Erwerben ab fünf Millionen Euro stieg die festgesetzte Steuer im Vergleich zu 2024 um 446,8 Prozent.
Nur 0,9 Prozent der erfassten Erbfälle und Schenkungen lagen bei einem steuerpflichtigen Vermögen von mindestens fünf Millionen Euro. Diese vergleichsweise kleine Gruppe war allerdings für 76 Prozent der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer verantwortlich. Allein auf diese Fälle entfielen 6,70 Milliarden Euro Steuer. Insgesamt mussten in dieser Gruppe 23,86 Milliarden Euro steuerpflichtiges Vermögen versteuert werden.
Insgesamt wurden 2025 in Bayern 43.959 steuerpflichtige Erwerbsfälle erfasst. Das waren 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Der steuerpflichtige Erwerb summierte sich dabei auf 36,03 Milliarden Euro. Rund 64,8 Prozent der festgesetzten Steuern, konkret 5,71 Milliarden Euro, entfielen auf Erbschaften und andere Erwerbe von Todes wegen. Daneben wurden 13.629 steuerpflichtige Schenkungen erfasst, für die 3,11 Milliarden Euro Steuer festgesetzt wurden.
Die Zahlen zeigen allerdings nicht alle Erbschaften und Schenkungen in Bayern. Übertragungen, die unter den gesetzlichen Freibeträgen liegen und deshalb steuerfrei bleiben, werden in dieser Statistik nicht erfasst. Außerdem bedeutet eine festgesetzte Steuer nicht automatisch, dass genau diese Summe im selben Jahr tatsächlich beim Staat eingegangen ist.