Mit der Breslaustraße erhalten die Stadt und der Landkreis Biberach ihre erste Fahrradstraße. OB Zeidler und Baubürgermeister Kuhlmann haben diese nun eröffnet.
Ausgewiesen als Fahrradstraße ist der Abschnitt von der Brücke am Ratzengraben – beim Zugang zum Pestalozzi-Gymnasium – bis zur Adenauerallee. Das kleine Teilstück der Breslaustraße gehört zum „Donau-Bodensee-Radweg“ und ist innerstädtisch eine wichtige Verbindung zwischen den südlichen Wohngebieten und Arbeitsplätzen mit dem Bahnhof. Der Abschnitt wird von Schülern und Jugendlichen mit dem Fahrrad viel genutzt, weil er Teil der Schulmeile mit allen weiterführenden Schularten und Sportanlagen ist und auch die Jugendhäuser „9teen“ und „Abdera“ hier stehen.
Bereits heute ist der Anteil der Radfahrer in dieser Straße mit durchschnittlich 50 Prozent recht hoch. Durch die besonderen Verkehrsregeln, die in der Fahrradstraße gelten, ist der Radverkehr dort attraktiver und sicherer.
Für Radfahrende gilt, dass diese ausdrücklich nebeneinander fahren dürfen. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern. So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen, welche diese Straße benutzen, Vorfahrt. Fußgängern und radelnden Kindern gehören die Gehwege. Es gilt nämlich auch hier, dass Kinder auf dem Gehweg fahren müssen.
Für alle Verkehrsteilnehmer egal ob mit Auto, Motorrad, LKW oder mit dem Fahrrad gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer. Das Überholen ist nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Metern gestattet.
Des Weiteren haben alle Verkehrsteilnehmer, die sich auf der Fahrradstraße befinden, Vorfahrt gegenüber den anderen einbiegenden Wegen. Rechts vor links gilt hier nicht.