Erster Vogelgrippe-Nachweis im Alb-Donau-Kreis

Vogelgrippe kommt in den Süden

Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden.

Wie die Stadt Ulm mitteilt, ist das Stadtgebiet aktuell zwar nicht von den Restriktionsmaßnahmen betroffen – die Lage könne sich jedoch jederzeit ändern. Die Stadt beobachte die Situation daher aufmerksam.

Die sogenannte Aviäre Influenza, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, deren natürlicher Wirt vor allem Wildwasservögel sind. Für Hausgeflügel wie Hühner oder Puten kann die Krankheit schwer verlaufen und zu erheblichen Tierverlusten führen.

Die Stadt Ulm ruft deshalb alle Geflügelhalterinnen und -halter – auch in kleinen Beständen – dazu auf, die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) strikt umzusetzen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

· Geflügel sollte vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden; in Risikogebieten (nahe Rastplätze von Zugvögeln oder nach Nachweis infizierter Wildvögel) ist das Aufstallen empfehlenswert.

· Straßen- und Stallkleidung sind strikt zu trennen. Es sollten ausschließlich stallspezifische Schutz-kleidung und Schuhe verwendet werden, die nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.

· Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, müssen vor Wildvögeln gesichert und bei Kontamination gereinigt und desinfiziert werden.

· Geflügel sollte nur mit Leitungswasser getränkt und im Stall gefüttert werden; Geflügelreste oder Eierschalen dürfen nicht verfüttert werden.

· Ställe sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern, betriebsfremde Personen und Haustiere sind fernzuhalten.

· Gerätschaften und Fahrzeuge sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden; zudem ist eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung erforderlich.

· Bei Stallpflicht sollte auf ausreichende Abwechslung der Tiere geachtet werden, um Stress zu vermeiden.

 

Hinweise für Geflügelhalter:

· Personen, die Geflügel halten möchten, müssen dies der zuständigen Behörde melden.

· Ungewöhnlich hohe Verluste, neurologische Symptome oder starke Rückgänge der Legeleistung sind umgehend dem Tierarzt zu melden. Das Veterinäramt ist unter der Telefonnummer 0731 – 161 2700 erreichbar.

Wildvögel:

· Tote Wildvögel können bei der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle unter der 0731 – 880 700 gemeldet werden. Das Tier wird von der Feuerwehr Ulm geborgen und anschließend in der Verwahrstelle gekühlt gelagert. Das Veterinäramt sichtet die Vögel und veranlasst dann in-tern weitere Maßnahmen.

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