Im ÖPNV und im Einzelhandel ist das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken bereits Pflicht. Als erstes Bundesland führt Berlin jetzt die Maskenpflicht im eigenen PKW ein. Ausnahmen soll es geben.
Die bereits geltenden Corona-Regeln wurden vom Berliner Senat nochmal angepasst und verschärft. Auch im privaten PKW soll künftig eine medizinische Mund-Nasen-Maske getragen werden, genau wie bisher in Supermärkten und bei Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Als medizinische Maske gelten die sogenannten OP-Masken. Noch sicherer sind Masken mit den Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2. Für das Bundesland Berlin war die bisherige Regelung zu allgemein gehalten.
Von der Maskenpflicht im privaten Auto ausgenommen sind der Fahrer, Ehe- oder Lebenspartner*innen, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Nimmt man zum Beispiel an einem Autokorso teil, muss eine Maske getragen werden.
Bayern hat als erstes Bundesland die Pflicht der medizinischen Masken eingeführt. Noch gilt aber eine FFP2-Maskenpflicht nicht zwingend im Auto. In der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dieser Fall nicht geregelt. Auch in Baden-Württemberg ist noch nichts bekannt. Aber eine Nachjustierung ist nicht ausgeschlossen.