Erweiterte FFP2-Maskenpflicht in Günzburg und Neu-Ulm

Die FFP2-Maskenpflicht in Bayern wird in Günzburg und Neu-Ulm noch erweitert. Ab Montag gilt dann auch eine erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg.

Die FFP2-Maskenpflicht in Bayern gilt jetzt im Kreis Günzburg auch auf allen Entsorgungseinrichtungen, also auf allen Wertstoffhöfen oder Grüngutannahmestellen. In Neu-Ulm gilt sie ab Montag (25.01.2021) auch im Rathaus, im Bürgerbüro und allen weiteren Außenstellen der Verwaltung. Dazu gilt sie in Neu-Ulm dann auf dem Wochenmarkt – und ebenso auf dem Wertstoffhof.

Bisher hat die FFP2-Maskenpflicht in Bayern nur beim Einkaufen und in Bus und Bahn gegolten.

Ab Montag gilt dann auch in Baden-Württemberg eine erweiterte Maskenpflicht. Hier sind aber einfache medizinische Masken (OP-Masken) gestattet. Sie gilt beim Einkaufen, In Bus und Bahn, am Arbeitsplatz, in der Kirche und in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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