Traditionell ist die Nacht zum 1. Mai die Nacht, in der sich Kinder und Jugendliche auf den Weg machen, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Doch nun nimmt die Polizei die Eltern in die Pflicht…
Gegen wohl überlegte und originelle Maischerze sei zwar auch in diesem besonderen Corona-Jahr nichts einzuwenden, sagt die Polizei, aber nur solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt. Und angesichts der Corona-Krise ist der besagte Rahmen in diesem Jahr wohl noch wesentlich enger gesteckt.
Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu drückt. Ganz im Gegenteil. Neben Jugendschutz- und Verkehrskontrollen wird auch kontrolliert, ob die „Corona-Regeln“ eingehalten werden.
Konkret heißt das: Eine Gruppe von Kindern, die nicht in einem Haushalt lebt, darf auch in der Mainacht nicht gemeinsam um die Häuser ziehen. Der vorgesehene Abstand con 1.50 bis 2 Metern könne in so einer Gruppe nur schwer eingehalten werden
Die Beamten appelliert daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: „Besprechen Sie mit ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren sie vor allem im Hinblick auf die Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist.“
Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht vor allem Vernunft herrscht, keine Schäden zu beklagen sind und die eine oder andere gute Idee – im Rahmen des Erlaubten – zur Ermunterung aller beiträgt. Denn es sei durchaus erlaubt, andere zum Lachen zu bringen. Aber ein guter Spaß sei es nur, wenn alle lachen können, sagt die Polizei.